Murfishing Kft.
Mura Carp Lakes – Ein erstklassiges Karpfengewässer im Herzen Europas
Die Mura Carp Lakes, auch bekannt als M1 und M2, liegen im Dreiländereck Ungarn – Kroatien – Slowenien. Die Seen befinden sich im Überschwemmungsgebiet der Mur, zwischen der Mur und der Kerka, im kleinen ungarischen Dorf Muraszemenye, nur etwa 90 Autominuten von Graz entfernt.
Die beiden ehemaligen Kiesgruben – M1 mit rund 15 Hektar und M2 mit rund 45 Hektar – bieten inmitten einer beeindruckenden Naturlandschaft ein außergewöhnliches und anspruchsvolles Angelerlebnis. Zahlreiche kleine, von Seerosen umgebene Inseln sowie alte Baumbestände bieten den Karpfen ideale Rückzugsorte. Dadurch zählen beide Gewässer zu den technisch anspruchsvollen, aber äußerst reizvollen Karpfengewässern.
Ein Revier für ambitionierte Angler
Unsere Seen empfehlen wir allen Anglern, die eine echte Herausforderung suchen – vom erfahrenen Karpfenangler bis hin zum Freizeitangler, der einfach die Ruhe der Natur genießen möchte. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem lokalen Wissen unterstützen wir unsere Gäste jederzeit gerne. Die Anlage bietet alles, was Sie für einen angenehmen und erfolgreichen Angelaufenthalt benötigen.
Komfortable Angelplätze
Insgesamt stehen 30 gepflegte Angelplätze auf dem Festland und auf Inseln zur Verfügung:
- M1: 9 Angelplätze
- M2: 21 Angelplätze
Alle Plätze bieten ausreichend Raum für Angler und Ausrüstung. Für den Transport des Equipments zu den Inselplätzen steht ein ausreichend großes Boot zur Verfügung.
Sanitäranlagen mit Toiletten und Duschen sind ebenfalls vorhanden (siehe Lageplan).
Ausgezeichneter Raubfischbestand
Neben dem hervorragenden Karpfenbestand verfügen unsere Seen auch über einen ausgezeichneten Bestand an Raubfischen, der selbst anspruchsvolle Spinn- und Raubfischangler begeistert.
Kontakt
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – per E-Mail, Facebook oder telefonisch.
Bis dahin wünschen wir Ihnen:
Petri Heil!
Ihr Mura Carp Lakes Team
Registrierte Fischereigewässer
Gewässerkennnummern
- Szemenyecsörnye: 20-044-1-4
- Kiesgrubensee Muraszemenye: 20-033-1-4
Fischereiberechtigter
Murfishing Kft.
Mobil (Deutsch): +43 699 1094 2475
Mobil (Ungarisch): +36 70 678 8008
E-Mail: muracarplakes@gmail.com
Facebook: www.facebook.com/fischenmuracarplakes

Standard-Angelkarte
(Uferangeln mit Wurfmontage – Angeln ausschließlich vom Ufer. Eine Reservierung nummerierter Angelplätze ist nicht möglich.)
| Angelkarte | Preis | Gültigkeit |
|---|---|---|
| 1-Tages-Karte | 7.000 HUF | 24 Stunden |
| 3-Tages-Karte | 18.000 HUF | 2 Übernachtungen / 3 Tage (z. B. Freitag bis Sonntag) |
| 4-Tages-Karte | 22.000 HUF | 3 Übernachtungen / 4 Tage (z. B. Donnerstag bis Sonntag) |
| 7-Tages-Karte | 32.000 HUF | 6 Übernachtungen / 7 Tage (z. B. Montag bis Sonntag) |
Sonderkarten
- Touristen-Angelkarte: 3.500 HUF
- Kinder-Angelkarte (bis 15 Jahre): kostenlos
(Die Angelkarte wird kostenlos ausgestellt. Angeln ist ausschließlich unter Aufsicht eines verantwortlichen Erwachsenen gestattet.) - Jugend-Angelkarte: 3.000 HUF
- Senioren-Angelkarte (ab 70 Jahren): 5.000 HUF
Premium-Angelkarte
(Bootsnutzung erlaubt. Reservierung nummerierter Angelplätze möglich.)
| Angelkarte | Preis | Gültigkeit |
| 3-Tages-Karte | 38.000 HUF | 2 Übernachtungen / 3 Tage (z. B. Freitag bis Sonntag) |
| 4-Tages-Karte | 50.000 HUF | 3 Übernachtungen / 4 Tage (z. B. Donnerstag bis Sonntag) |
| 7-Tages-Karte | 72.000 HUF | 6 Übernachtungen / 7 Tage (z. B. Montag bis Sonntag) |
Individuelle Angebote
Individuelle Angebote sowie Sonderkonditionen für Gruppen sind auf Anfrage erhältlich.
Wichtige Informationen
- Alle Preise verstehen sich inklusive 27 % Mehrwertsteuer.
- Preisänderungen vorbehalten.
- Die Angelkarte ist nur in Verbindung mit einer gültigen staatlichen ungarischen Angelkarte gültig.
- Mit jeder Angelkarte ist das Angeln mit bis zu zwei Angelruten erlaubt, sofern die staatlichen sowie die örtlichen Angelbestimmungen eingehalten werden.
Weitere Informationen
Telefon: +36 70 678 8008
Mit freundlichen Grüßen
Murfishing Kft.
Zulässige Angelgeräte und Fangmethoden
Für das Angeln an den Seen gelten die Bestimmungen des ungarischen Gesetzes CII von 2013 über die Fischereiwirtschaft und den Schutz der Fischbestände sowie der Verordnung Nr. 133/2013 (XII.29.) des Ministeriums für ländliche Entwicklung über die Fischereiwirtschaft und den Fischschutz.
Zusätzlich gelten auf den Gewässern der Murfishing Kft. folgende besondere Bestimmungen:
1. Angelruten
Inhaber einer gültigen Angelkarte, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, dürfen höchstens zwei Angelruten verwenden, wobei jede Rute nur mit einem Einzelhaken ausgestattet sein darf.
Die Zweirutenkarten unterscheiden sich danach, ob die Nutzung eines Bootes eingeschlossen ist oder nicht.
Angler mit einer Zweirutenkarte einschließlich Bootsnutzung dürfen keine Fische entnehmen.
Jugendliche unter 15 Jahren dürfen mit einer Angelrute und einem Einzelhaken angeln.
Nachtangeln für Personen unter 18 Jahren ist ausschließlich unter Aufsicht eines verantwortlichen Erwachsenen gestattet.
2. Haken
Die Verwendung von Doppel- oder Drillingshaken ist grundsätzlich verboten.
Ausnahme: Beim Welsangeln mit Köderfisch (z. B. Schlauch-, Stell- oder Bojenmontage) darf zum Anködern ein Drillingshaken verwendet werden.
3. Entnahme von Fischen
Fischarten, die gesetzlichen Mindestmaßen oder Fangbegrenzungen unterliegen, dürfen nicht aus dem Gewässer entnommen werden.
Ausnahmen:
Folgende Fischarten dürfen entnommen werden:
- Flussbarsch
- Zope (Garda)
- Döbel
- Aland
- Zobel
- Nase
Diese Arten sowie alle nicht geschützten Brachsenarten dürfen bis zu maximal 3 kg pro Person und Tag entnommen werden.
Von den nicht heimischen Fischarten dürfen folgende Arten nicht entnommen werden:
- Störarten
- Graskarpfen
- Schwarzer Graskarpfen
- Forellenbarsch
- Regenbogenforelle
4. Bootsnutzung
Boote – einschließlich Futterboote – dürfen ausschließlich zu Angelzwecken und nur mit einer gültigen Bootsangelkarte benutzt werden.
Ausnahmen: Rettungseinsätze sowie Wartungsarbeiten durch den Eigentümer.
Das Angeln vom Boot aus ist nicht gestattet.
Boote dürfen ausschließlich verwendet werden für:
- das Erreichen des Angelplatzes,
- das Drillen gehakter Fische,
- das Ausbringen von Montagen,
- das Ausbringen von Futter und Ködern.
Wer keine Bootsangelkarte besitzt, darf kein Boot auf dem See benutzen oder bereithalten.
Ohne Bootsangelkarte dürfen Montagen und Futter ausschließlich vom Ufer ausgeworfen werden.
5. Anfüttern
Das Anfüttern ist ausschließlich während des Angelns erlaubt.
Es dürfen nur qualitativ hochwertige Futtermittel sowie gekochte Partikel und Saaten verwendet werden.
6. Umgang mit den Fischen
Ein gehakter und ausgedrillter Fisch darf niemals in das Boot gehoben werden.
Der Fisch ist mit einem ausreichend großen Kescher zu landen und möglichst im Wasser zu halten. Er darf nur zum Wiegen und Fotografieren kurzzeitig an Land gebracht werden.
Während dieser Zeit ist der Fisch stets auf einer angefeuchteten Abhakmatte oder in einem nassen Wiegesack aufzubewahren.
Mindestgröße der Abhakmatte: 90 × 120 × 8 cm
Nicht entnehmbare Fische dürfen nicht in Setzkeschern oder Wiegesäcken aufbewahrt werden.
7. Sauberkeit
Jeder Angler ist verpflichtet, seinen Angelplatz jederzeit sauber zu halten.
Sämtlicher während des Aufenthalts entstandener Müll ist mitzunehmen oder ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die von Murfishing Kft. bereitgestellten Müllcontainer dürfen ausschließlich von Inhabern einer gültigen Angelkarte benutzt werden.
8. Naturschutz
Jede Beschädigung der Natur ist untersagt.
Das Fällen, Beschneiden oder Beschädigen von Bäumen und Sträuchern ist streng verboten.
9. Feuerstellen
Offenes Feuer ist ausschließlich in einer Feuerschale oder einem Grill erlaubt.
10. Beaufsichtigung der Angelruten
Die Angelruten dürfen nur innerhalb der Reichweite eines elektronischen Bissanzeigers unbeaufsichtigt bleiben.
Maximal zulässige Entfernung: 50 Meter
11. Angelbereiche und Schutzzonen
Es darf nur bis zur gedachten Mittellinie zwischen dem eigenen Angelplatz und dem benachbarten Angelplatz geangelt werden. Andere Angler, insbesondere auf dem gegenüberliegenden Ufer, dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Auf den Seen sind Schon- und Naturschutzgebiete ausgewiesen.
- Gelb markierte Bereiche dürfen betreten werden, das Angeln ist dort jedoch verboten.
- Rot markierte Bereiche (ehemaliges Kerka-Flussbett) sind Laichgebiete der Fische sowie Brutgebiete zahlreicher Vogelarten.
Das Betreten, Angeln sowie jede Störung der dort lebenden Tiere ist strengstens untersagt.
12. Nachtangeln
Beim Nachtangeln muss jeder Angelplatz mit einer gut sichtbaren Beleuchtung gekennzeichnet werden.
13. Baden
Das Baden in den Seen ist verboten.
14. Kontrollboot
Der Eigentümer betreibt ganzjährig ein motorisiertes Kontrollboot für Aufsicht, Rettungseinsätze sowie Maßnahmen zum Umwelt- und Gewässerschutz.
15. Haftung
Für unbeaufsichtigt zurückgelassene Wertgegenstände übernimmt Murfishing Kft. keinerlei Haftung.
